Michael Schmaus
Der Landesbeauftragte verfolgt das Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu fördern und bestehende Benachteiligungen abzubauen. Er ist eine zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und ihre Vertretungen, wenn Fragen entstehen oder Rechte verletzt erscheinen. Als unabhängige Interessenvertretung berät er den Landtag sowie die Landesregierung und wirkt in Zusammenarbeit mit zahlreichen gesellschaftlichen Gremien auf die Umsetzung und Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen hin.
Der Landesbeauftragte und sein TeamDer Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Der Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Saarland (LBB) ist ein gesetzlich verankertes Gremium, welches unter dem Vorsitz des Landesbeauftragten steht. Der Beirat berät in grundlegenden Fragen der Behindertenpolitik, gibt Empfehlungen ab, nimmt Stellung zu Gesetzen und Verordnungen und fördert die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Verbänden. Ziel seiner Arbeit ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung von Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
Die Kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Durch das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz von 2003 ist die Beteiligung von kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen verpflichtend. Saarländische Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände bestellen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zur Beratung in Fragen der Behindertenpoli-tik jeweils eine Person, die möglichst in der Behindertenarbeit erfahren ist.
Aktuelle Informationen
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Veröffentlichungen
Kommunal-Wahlen am 09. Juni 2024 im Saarland