Portraitaufnahme des Landesbeauftragten Michael Schmaus im Gespräch

Der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Saarland

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“

(Artikel 12 der Verfassung des Saarlandes und Artikel 3 des Grundgesetzes)

Der Landesbeauftragte verfolgt das Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu fördern und bestehende Benachteiligungen abzubauen. Als unabhängige Interessenvertretung berät er den Landtag sowie die Landesregierung und wirkt in Zusammenarbeit mit zahlreichen gesellschaftlichen Gremien auf die Umsetzung und Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen hin.

Im Saarland leben derzeit etwa ein Viertel der Einwohner mit einer anerkannten Behinderung, wobei 156.000 Menschen davon eine Schwerbehinderung haben (MASFG, 2024, https://www.saarland.de/masfg/DE/... ).

Porträtfoto von Michael Schmaus

Michael Schmaus

Der Landesbeauftragte verfolgt das Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu fördern und bestehende Benachteiligungen abzubauen. Er ist eine zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und ihre Vertretungen, wenn Fragen entstehen oder Rechte verletzt erscheinen. Als unabhängige Interessenvertretung berät er den Landtag sowie die Landesregierung und wirkt in Zusammenarbeit mit zahlreichen gesellschaftlichen Gremien auf die Umsetzung und Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen hin.

Der Landesbeauftragte und sein Team

Der Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Der Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Saarland (LBB) ist ein gesetzlich verankertes Gremium, welches unter dem Vorsitz des Landesbeauftragten steht. Der Beirat berät in grundlegenden Fragen der Behindertenpolitik, gibt Empfehlungen ab, nimmt Stellung zu Gesetzen und Verordnungen und fördert die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Verbänden. Ziel seiner Arbeit ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung von Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.

Weitere Informationen über den Landesbeirat

Die Kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Durch das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz von 2003 ist die Beteiligung von kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen verpflichtend. Saarländische Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände bestellen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zur Beratung in Fragen der Behindertenpoli-tik jeweils eine Person, die möglichst in der Behindertenarbeit erfahren ist.

Weitere Informationen über die Beauftragten

Aktuelle Informationen

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Veröffentlichungen

Kommunal-Wahlen am 09. Juni 2024 im Saarland

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Die Bundestags-Wahl am 23. Februar 2025

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