Aufgaben

Aufgabe des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist es, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Landes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. 


Was kann der Landesbeauftragte und sein Team für sie leisten?

  • Ansprechpartner von Menschen mit Behinderungen, ihren Angehörigen oder Vertretungen, wenn Rechte verletzt erscheinen
  • Bereitstellung von Informationen
  • Austausch und Unterstützung mit und von Verbänden und Institutionen von Menschen mit Behinderungen

Das können wir nicht leisten

  • Rechtliche Beratung oder Vertretung im juristischen Sinne

Sonstige Aufgaben des Landesbeauftragten

  • Forcierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Saarland
  • Stellungnahmen zu Gesetzen und Verordungsvorhaben des Landes
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Vorsitzender des Landesbehindertenbeirates
  • Austausch mit den Kommunalen Behindertenbeauftragten
  • Austausch mit den Bund- und Länderbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
  • Mitarbeit in verschiedensten Gremien, Beiräten und Einrichtungen

Eine komplette Erläuterung über die Aufgaben des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen nach §19 SBGG (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz) können Sie sich gerne hier als PDF-Datei (99 KB) downloaden.


Aufgaben als PDF-Dokument