Beckingen
Frank Conrad
Am Rotenknop 9
66701 Beckingen
Durch das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz von 2003 ist die Beteiligung von kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen verpflichtend (§22). Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände bestellen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik jeweils eine Person, die möglichst in der Behindertenarbeit erfahren ist. Darüber hinaus und unbeschadet von dieser Regelung können Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände zur Beratung und Unterstützung der Beauftragten noch zusätzlich kommunale Beiräte für die Belange von Menschen mit Behinderungen bilden.
Inzwischen haben alle 52 Städte und Gemeinden sowie alle 6 Gemeindeverbände des Saarlandes kommunale Behindertenbeauftragte berufen, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen auf lokaler Ebene vertreten.
Zwei Mal jährlich treffen sich die kommunalen Beauftragten zu einer gemeinsamen Sitzung, welche durch den Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen organisiert und geleitet wird.
Grundlegende Aufgaben:
Frank Conrad
Am Rotenknop 9
66701 Beckingen
Katja Schmitt
Römerstraße 5a
66450 Bexbach
Wolfgang Giffel
Luitpoldplatz 5
66440 Blieskastel
Carmen Geraci
Luitpoldplatz 5
66440 Blieskastel
Protokolle der Sitzungen der Kommunalen Beauftragten: