Beauftragte

Durch das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz von 2003 ist die Beteiligung von kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen verpflichtend (§22). Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände bestellen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik jeweils eine Person, die möglichst in der Behindertenarbeit erfahren ist. Darüber hinaus und unbeschadet von dieser Regelung können Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände zur Beratung und Unterstützung der Beauftragten noch zusätzlich kommunale Beiräte für die Belange von Menschen mit Behinderungen bilden.

Inzwischen haben alle 52 Städte und Gemeinden sowie alle 6 Gemeindeverbände des Saarlandes kommunale Behindertenbeauftragte berufen, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen auf lokaler Ebene vertreten.

Zwei Mal jährlich treffen sich die kommunalen Beauftragten zu einer gemeinsamen Sitzung, welche durch den Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen organisiert und geleitet wird.

Grundlegende Aufgaben:

  • die Beratung der Gemeinden und Gemeindeverbände in allen Angelegenheiten, die behinderte Bürger betreffen, sowie
  • die Teilnahme an den Sitzungen der Vertretungsorgane der Gemeinden oder Gemeindeverbände.
  • die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Organisationen der örtlichen Behindertenselbsthilfe

Die Kommunalen Beauftragten: