Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen des Saarlandes ist bemüht, seinen Webauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuelle offizielle Website des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen des Saarlandes.


1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der nachfolgend aufgeführten Einschränkungen teilweise mit den Anforderungen des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes (§§ 12a ff. SBGG) sowie der Saarländischen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (SBGVO) vereinbart.

Positiv hervorzuheben ist, dass gestalterische Elemente wie Schriften (Google Web Fonts) ausschließlich lokal eingebunden sind, was die Kompatibilität mit datenschutzsensiblen Hilfsmitteln (z. B. speziellen Screenreadern oder restriktiven Browsereinstellungen) optimiert.


2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen aktuell noch nicht vollständig barrierefrei:


  • PDF-Dokumente und Formulare: Ältere Informationsmaterialien, Downloads oder Antragsformulare im PDF-Format stehen teilweise noch nicht in vollstreckbar barrierefreier Form zur Verfügung. Diese werden sukzessive im Rahmen der redaktionellen Pflege überarbeitet oder durch barrierefreie HTML-Alternativen ersetzt.
  • Medieninhalte: Eingebundene Video- oder Audioinhalte verfügen vereinzelt noch nicht über vollständige Untertitel, Transkripte oder Audio-Deskriptionen.


3. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 19. Mai 2026 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den gesetzlichen Anforderungen des SBGG und der SBGVO beruht auf einer von der Dienststelle durchgeführten vertieften Selbsteinschätzung und laufenden technischen Überprüfungen der barrierefreien Standards.


4. Feedback und Kontaktangaben (Feedback-Mechanismus)

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auf unserer Website auffallen, oder wenn Sie Informationen zu aktuell noch nicht barrierefreien Inhalten in einer für Sie zugänglichen Form anfordern möchten, können Sie sich jederzeit direkt an uns wenden:

Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Franz-Josef-Röder-Straße 7
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (0) 681 / 5002 – 531
E-Mail: m.schmaus@landtag-saar.de

5. Durchsetzungsverfahren / Schlichtungsstelle


Wenn Sie eine Barriere über den Feedback-Mechanismus gemeldet haben und wir Ihnen innerhalb der gesetzlichen Frist nach § 12e SBGG (in der Regel ein Monat) keine zufriedenstellende Antwort übermittelt haben, steht Ihnen der Weg zu einem Schlichtungsverfahren offen.

Nach § 17 des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes (SBGG) ist die Schlichtungsstelle für den Bereich der Barrierefreiheit direkt beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Das Verfahren ist für Sie vollkommen kostenlos; die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle direkt unter den oben genannten Dienstkontakten des Landesbeauftragten.

Zudem wird auf das gesetzliche Verbandsklagerecht gemäß § 16 SBGG hingewiesen.